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Am 10. August 2017 fand eine weitere von Österreich organisierte Sammelrückführung nach Nigeria im Rahmen von Frontex statt. Aus Österreich wurden 25 nigerianische Staatsangehörige in ihren Herkunftsstaat zurückgeführt. Dabei handelte es sich bereits um den fünften Charter nach Nigeria in diesem Jahr.

Neben Österreich beteiligten sich auch Norwegen, Schweiz, Ungarn, Deutschland, Niederlande und Dänemark noch sechs weitere Nationen an der Charteroperation, wodurch insgesamt 41 Personen an die Behörden in Lagos übergeben werden konnten. Der durchgeführte Charter ist ein sichtbares Zeichen eines funktionierenden europäischen Rückführungssystems und ein wesentliches Element geordneter Migrationspolitik.

Nigeria gehört im bisherigen Jahr 2017 zu den drei Asyl-antragsstärksten Nationen. Die Anerkennungsquote ist jedoch in Relation zu den gestellten Asylanträgen sehr gering: Im Jahr 2016 wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) erstinstanzlich in lediglich rund 2 % der Fälle eine schutzgewährende Entscheidung (Asyl, subsidiärer Schutz, Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen) und in etwa 89 % eine negative Entscheidung bei nigerianischen Antragsstellern getroffen. Die restlichen 9 % entfallen auf sonstige Entscheidungen (Einstellungen, Aussetzungen und Gegenstandslosigkeiten).

Bei allen Personen, die im Rahmen der Charteroperation nach Nigeria rückgeführt wurden, handelt es sich ausschließlich um nigerianische Staatsangehörige, deren Asylantrag rechtskräftig negativ abgeschlossen wurde. Allen Personen stand es darüber hinaus frei, vor Setzung der Zwangsmaßnahme fristgerecht freiwillig auszureisen und gegebenenfalls eine Rückkehrunterstützung in Anspruch zu nehmen. Neben Charteroperationen führt Österreich bei nigerianischen Staatsangehörigen auch Einzelabschiebungen durch.

Bis Ende Juli 2017 erfolgten insgesamt 6.872 Außerlandesbringungen, davon waren 2.772 freiwillige Ausreisen (40 %) und 4.100 zwangsweise Außerlandesbringungen (60 %).

Es wurden 740 nigerianische Staatsangehörige außer Landes gebracht, wovon 664 (90 %) zwangsweise Außerlandesbringungen zwangsweise erfolgten – in den Herkunftsstaat oder gemäß der Dublin III-Verordnung in einen anderen Mitgliedstaat. Von den 76 freiwillig ausgereisten Personen hat rund ein Drittel mit finanzieller Unterstützung nachweislich das Bundesgebiet verlassen. Insgesamt sind damit bei nigerianischen Staatsangehörigen bereits um rund 20 % mehr Außerlandesbringungen erfolgt als im gesamten Jahr 2016.

 

// Sepp Hofer

Erfolgreiche Rückführung nach Nigeria durchgeführt

Bild: © LPD Steiermark/Jürgen Makowecz

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