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Anfang August 2017 tagte die weisungsfreie ständige Begutachtungskommission im Bundesministerium für Inneres, um die Eignung der Bewerberin und drei Bewerber für die Funktion des Generaldirektors/-in für die öffentliche Sicherheit zu bewerten und in einem Gutachten zusammenzufassen. Das Ergebnis war einstimmig. Mag. Dr. Michaela Kardeis wurde aus vier Bewerbern erstgereiht.

"Ich nehme das Ergebnis der Begutachtungskommission als Entscheidungsgrundlage und freue mich ganz besonders, dass künftig eine Frau als Generaldirektorin für öffentliche Sicherheit tätig sein wird. Neben den unbestreitbaren Qualitäten von Michaela Kardeis ist das vor allem auch ein deutliches Signal für die zeitgemäße Ausrichtung der heimischen Polizei", so Wolfgang Sobotka. 

Nachdem seitens des Innenministers eine Entscheidung über die Nachfolge des amtierenden Generaldirektors für die öffentliche Sicherheit, Mag. Mag. (FH) Konrad Kogler getroffen wurde, werden nun Personalvertretung und Bundeskanzleramt eingebunden. Das Ernennungsrecht kommt dem Bundespräsidenten zu.

Mag. Dr. Michaela Kardeis wurde am 5. März 1972 in Salzburg geboren.

Nach ihrem Abschluss des Doktoratsstudiums der Rechtswissenschaften an der Universität Salzburg sammelte sie berufliche Erfahrung beim Land Salzburg.

Im Jahr 2000 trat sie in den Dienst des Bundesministeriums für Inneres und wurde im November 2001 Leiterin der Bundespolizeidirektion Schwechat. 2002 wechselte

Mag. Dr. Kardeis in die Bundespolizeidirektion Wien, wo sie bis Ende des Jahres 2016 Vizepräsidentin war.

Seit Anfang des Jahres 2017 ist sie in der Generaldirektion für öffentliche Sicherheit tätig, wo sie unter anderem die Initiative "Gemeinsam sicher in Österreich" betreut.

//Sepp Hofer

Besetzung des Generaldirektors/-in für öffentliche Sicherheit

Bild:  © BMI-Gerd Pachauer

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