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GRUNDLAGEN

AUF DIE EINE BUNDESHEERREFORM

AUFBAUEN MÜSSTE

Das derzeit gehandhabte falsche Wehrsystem

hat nachweislich versagt !

„Welches ist das kostengünstigste Heer?“ ist die Einleitungsfrage eines Leitartikels des prominenten Journalisten, Alexander PURGER in den Salzburger Nachrichten – anlässlich der Ankündigung sogenannter ‚Bundesheerreformen‘ samt budgetären ‚Geldspritzen‘- vom 22 April 2016.

Und er gibt auch gleich die entsprechende Antwort, die den Kern eines wirklich sinnvollen Wehrsystems – im Gegensatz zum derzeit gehandhabten falschen Systems – betrifft: „Eines, das da ist wenn es benötigt wird, und verschwindet, wenn man es nicht mehr braucht.“

Und er setzt fort: „Dieses Wundersystem braucht nicht erfunden zu werden, es existiert bereits. Man nennt es Miliz. Der Milizsoldat rückt ein, wenn er gerufen wird, und er kehrt in seinen Beruf zurück, wenn der Einsatz erledigt ist.“

Die Salzburger Nachrichten berichten weiter: „Man muss dieses Milizsystem auch nicht erst festschreiben, es steht seit Jahrzehnten als Grundprinzip der Landesverteidigung in der Verfassung. Dennoch wurde die Milz in den vergangenen Jahren fast zu Gänze zerstört. Einerseits durch eine Serie von Budgetkürzungen, andererseits durch die Abschaffung der verpflichtenden Milizübungen. …..

Der eingeleitete Wiederaufbau des Bundesheeres, so begrüßenswert er grundsätzlich ist, bleibt somit Stückwerk. Und das, obwohl nur die Miliz jene Mannstärken garantiert, die notwendig sein werden, um die auf Österreich zukommenden Sicherheitsprobleme zu lösen.“

 

Verfassungsauftrag und Schlußfolgerung!

Man muss kein Jurist sein, um den klar formulierten Verfassungsauftrag für das österreichische Bundesheer zu verstehen !

Der Verfassungsauftrag (es ist das B-VG Artikel 79 Absatz 1) besagt auch,

dass das Bundesheer nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten ist

und nicht nur milizartig oder gar nur mit einer zusätzlichen freiwilligen Miliz – und ist natürlich getreulich zu vollziehen.

Man muss hinzufügen, dass ein solches Bedarfsheer in Form eines einsatzbezogenen Milizheeres auch eine kleine – im Milizsystem voll integrierte – Berufskomponente zur obersten Führung, Verwaltung, Logistik und Ausbildungsunterstützung braucht.

Um den Verfassungsauftrag der Einrichtung des Bundesheeres nach den Grundsätzen eines Milizsystems ordnungsgemäß vollziehen zu können, ist dies nur im Rahmen der Wehrpflicht, nicht nur im Grundwehrdienst, sondern natürlich auch in den darauf folgenden periodischen Übungen und Einsätzen machbar. Kurz gefasst: 6 + 0 Monate Wehrpflicht ist logischerweise völlig falsch. Eine Minimalerfordernis wäre zumindest die Weidereinführung der 6 + 2 Monate dauernden Wehrpflichtmit zusätzlicher Freiwilligkeit insbesondere für Offiziere und Unteroffiziere.

„Lernen Sie Verfassung“, hat unlängst ein Kandidat im Bundespräsidentschafts-wahlkampf zur TV-Moderatorin gesagt.

Es ist eine Aufforderung an zumindest alle Diejenigen, die Ihren Amtseid zur verfassungsgemäßen Vollziehung als Politiker und Beamte leisten !!!

Und man fragt sich zu Recht, was beim gegenständlichen Verfassungsauftrag zum Milizsystem der Fall ist, der unbegreiflicher Weise nicht erfüllt wird? Sichtlich versagen hier die „geistigen Kräfte“ nicht nur der politischen Entscheidungsträger?

Beim staatspolitisch so wichtigen Kapitel Schutz und Verteidigung der Bevölkerung ist dementsprechend klar zu stellen, dass „Miliz“ für das Österreichische Bundesheer das Grundprinzip des Wehrsystems zu sein hat und keinesfalls eine Art zusätzliche eigene „Teilstreitkraft oder Waffengattung“ bedeutet. Es gibt nur ein Bundesheer welches ein Milizheer zu sein hat.

 

Conclusio: Zur Bewältigung der Einsatzaufgaben braucht man ein Bedarfsheer in Form eines leitungsfähigen und kostengünstigen Milizheeres.

Unabhängig von parteipolitischen Differenzierungen, sollte daher allen Österreichern klar sein, dass das Wehrsystem des Bundesheeres grundsätzlich zum Schutze der eigenen Bevölkerung im Falle zukünftig leider immer noch möglicher Bedrohungen  - eben erst bei Bedarf – zu Einsätzen der dann aufzubietenden Soldaten einzurichten ist. Zusätzliche Auslandseinsätze verlangen ebenfalls den seit vielen Jahren erfolgreichen Personalmix aus dem Milizheer samt Anteilen aus dem Berufsmilitär.

Einsatzheer: Zur Bewältigung der vielfältigen und zukünftig möglichen Einsatzaufgaben braucht man ein Bedarfsheer in Form eines leitungsfähigen und kostengünstigen Milizheeres. Ein stehendes Berufsheer wäre viel zu klein, viel zu teuer und personell zu dienstgradhoch und eben auch altermäßig zu hoch.

Das können wir uns erfahrungsgemäß nicht leisten. Was wir brauchen ist ein Heer aus der Bevölkerung und für die Bevölkerung.

 

Alfred C. LUGERT,

Oberst dhmfD aD

Alfred C. LUGERT,
Oberst dhmfD aD
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